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Aktuelles

Mittwoch 17.09.2011 - Arbeitsrecht - Nicht jeder pauschale Verdacht rechtfertigt eine Videoüberwachung -

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte zwei Fälle zu klären, in welchen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern jeweils vorwarf, bei den ausgeschenkten Biere nicht korrekt abgerechnet zu haben. Er hatte heimlich in dem Ausschankraum Videoaufzeich-nungen zum Beweis gemacht. Das Gericht stellte fest, dass nicht jeder pauschale Verdacht auf Unterschlagung eine heimliche Videoüberwachung rechtfertigt. weiterlesen


Mittwoch 20.07.2011 - Arbeitsrecht - Ein selbst geschriebener Roman ist kein Kündigungsgrund, auch wenn der Inhalt dem Chef nicht gefällt.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat festgestellt, dass ein von einem Arbeitnehmer verfasster Roman keinen Kündigungsgrund liefert, auch wenn dieser teilweise Rückschlüsse auf die Firma zulässt und diese nicht in gutem Licht erscheinen lässt. weiterlesen

Über die Sozietät
 
Die Sozietät Wiebusch & Partner betreut ihre gewerblichen und privaten Mandanten umfassend im Bereich des Zivilrechts, des Wirtschaftsrechts und des öffentlichen Rechts.
Dabei ist es das erklärte Ziel, durch konsequente Beratung beim Mandanten auftretende Rechtsprobleme schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und entsprechend zu reagieren, bevor "das Kind in den Brunnen gefallen ist".

Uns stehen dabei neben einer optimierten EDV und verschlüsselter E-Mail-Kommunikation auch diverse Datenbanken wie z.B. Creditreform, elektronisches Handelsregister etc.zur Verfügung.

                   
       

Dienstanbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG:

Dieses Angebot wurde erstellt von:
Wiebusch & Partner
Rechtsanwaltssozietät

Hauptstraße 287, 33818 Leopoldshöhe
Telefon: +49 (0) 5202 9951 - 0

vertretungsberechtigte Gesellschafter: RAin Alexandra Strulik, RA Michael Wiebusch

USt-ID: DE 233 194 776

verantwortlich für das Webangebot: RA Michael Wiebusch


Die von uns geführte Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen: der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bzw. für ab dem 1.07.2004 erteilte Aufträge dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und ggf. der Fachanwaltsordnung (FAO).

Weiterhin gelten für unsere Tätigkeit die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft.

Sie können die entsprechenden Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung hier einsehen:
(externer Link auf die Bundesrechtsanwaltskammer, http://www.brak.de)

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
E-mail: info@rak-hamm.de
Internet: www.rak-hamm.de