Aktuelle Informationen aus dem Zivilrecht / Mietrecht

15.01.2010 - Mietrecht - Renovierungsklauseln bei Auszug, Urteil zu Az. BGH VIII ZR 48/09

Der BGH hat in der oben zitierten Entscheidung festgestellt, dass Renovierungsklauseln hinsichtlich Parkettversiegelung und Außenanstrich von Fenstern in Formularmietverträgen hinfällig sind. Begründet wurde dies damit, dass es sich bei den vom Vermieter bei Auszug des Mieters geforderten Reparaturen in Form des Abziehens und der neuversiegelung des Parketts sowie der Durchführung eines Aussenanstrichs bei den Türen und Fenstern nicht um Schönheitsreparaturen sondern um Instandhaltungsarbeiten handele, die der Vermieter nicht auf den Mieter überwälzen können. Diese Arbeiten seien allein Sache des Vermieters. Urteil des BGH vom 13.01.2010 zu Az. VIII ZR 48/09

Link zum Urteil im Volltext auf den Seiten des BGH ( PDF-Dokument)

23.12.2008 - BGH: Farbvorgabe für Auszug ist zulässig

Eine Klausel, die dem Mieter für die Renovierung bei Auszug aus der Wohnung farbliche Vorgaben macht, ist wirksam. Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran, die Wohnung mit einer Dekoration zurückzubekommen, die von möglichst vielen Mietern akzeptiert werde. Zwar schränken farbliche Vorgaben für die Auszugsrenovierung faktisch auch die Freiheit des Mieters ein, die Wohnung während der Mietzeit nach seinen eigenen Vorstellungen zu streichen. Denn der „wirtschaftlich vernünftig denkende Mieter" werde seine Räume bereits mit Blick auf seine Pflichten beim Auszug gestalten. Andererseits wird die Freiheit der Farbwahl nicht zu sehr eingeengt, weil der Mieter aus einer ganzen Bandbreite heller Farbtöne wählen kann. Damit ist die Klausel wirksam (BGH, Urteil v. 22.10.2008, VIII ZR 283/07). Mehr


15.11.2008 - BGH: Farbvorgabe für lasiertes Holz ist zulässig

Eine Klausel, wonach mit klarem Lack lasiertes Holz beim Auszug den ursprünglichen Farbton haben muss, ist zulässig. Zwar hat der Mieter hier keinen Spielraum für die farbliche Gestaltung. Allerdings gesteht der BGH dem Vermieter ein erhebliches Interesse am Erhalt der ursprünglichen Tönung zu. Eine Veränderung des Farbtons könne bei lasierten Holzteilen nämlich nur durch Abschleifen rückgängig gemacht werden, also durch einen Eingriff in die Substanz. Dies muss der Vermieter nicht hinnehmen (BGH, Urteil v. 22.10.2008, VIII ZR 283/07).
 

17.10.2008 - BGH : Vermieter muss Elektroinstallation nicht ständig prüfen

Vermieter sind nicht zu regelmäßigen Kontrollen der Elektroinstallation verpflichtet. Nur bei besonderen Umständen, wie wiederholten Störungen, müssen sie tätig werden. Vermieter müssen zwar das Gebäude in einem sicheren Zustand erhalten und gefährliche Defekte beseitigen, sobald sie davon erfahren haben. Eine regelmäßige Generalinspektion müssten sie aber nicht vornehmen (BGH, Urteil v. 15.10.2008, VIII ZR 321/07).