Wir entwickeln im Bereich EDV-, Internet- und Telekommunikationsrecht zusammen mit unseren Mandanten Lösungen, die sowohl in rechtlicher als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht überzeugen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Wiebusch

Terminvereinbarung unter:

05202 9951 0

 

Übersicht:

 

 
EDV-/Vertragsrecht

Wir beraten Webdesigner / Werbeagenturen und Onlineshop-Betreiber bei der rechtlichen Gestaltung von Webseiten, Internet-Shops im Hinblick auf Hinweis und Gestaltungspflichten z.B. nach dem TDG oder dem Pressegesetz.

Wir bereiten entsprechende EDV-/Portalverträge und Softwareerstellungsverträge bzw. Lizenzen vor.

Wir gestalten rechtssichere allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Shops und Agenturen und vertreten unsere Mandanten bei allen Streitigkeiten aus den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Marken- und Warenzeichenrecht sowie bei Abmahnungen durch Mitbewerber und Wettbewerbshütern.

     
     
Outsourcing / Unterstützung von Unternehmen
Wir unterstützen Rechtsabteilungen von Unternehmen bei Fragen aus dem IT-, Online- und Markenrechts fachlich und ggf. auch personell. Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit Konzernrechtsabteilungen ist für uns daher ebenso selbstverständlich wie die vorherige Veranschlagung des zu erwartenden Aufwandes.

   
Beratung von Unternehmen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB)

Öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, sind verpflichtet, bei diesen Arbeiten die Ausführungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz sicherzustellen. Der oder die Datenschutzbeauftragte ist Organ der Selbstkontrolle; sie unterstützen und beraten ihr Unternehmen. Die Unternehmen haben einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen, wenn sie bei der automatisierten Datenverarbeitung mindestens 5 Arbeitnehmer oder bei Verarbeitung auf andere Weise mindestens 20 Personen beschäftigen.

Zu den Verpflichteten zählen

  • natürliche Personen (z.B. Architekten, Anwälte oder Steuerberater),
  • juristische Personen und Personengesellschaften
  • nicht rechtsfähige Vereinigungungen (z.B. Gewerkschaften, politische Parteien, Berufsverbände)

Unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer haben nicht öffentliche Stellen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, soweit sie automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die wegen besonderer Sensitivität vor Einsatz zu prüfen sind (Vorabkontrolle) oder die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung erheben, verarbeiten oder nutzen. Mit der Aufgabe des bDSB kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle betraut werden. Der bDSB ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit der nicht öffentlichen Stelle zu bestellen. Wird der betriebliche Datenschutzbeauftragte vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig bestellt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Wir beraten Unternehmen bei der Bestellung und Schulung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Gleichfalls beraten wir betriebliche Datenschutzbeauftragte bei der Erstellung datenschutzrelevanter Konzepte und deren Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Daneben schulen wir Mitarbeiter über datenschutzrechtliche Themenkreise im Rahmen entsprechender Seminare beim Arbeitgeber.

     
       
Telefon- und Internet-Mehrwertdienste (Dialer, Premium SMS etc.)
 

Wir beraten Verbraucher und Unternehmen bei Problemen durch Dialer, Premium-SMS-Dienste und E-Mail oder SMS-Spamming.

Hier finden Sie eine kleine Übersicht, was sich hinter diesen Begriffen verbrigt und welche Risiken sie bergen.

Besonders empfehen wir in diesem Zusammenhang auch den Besuch einer Internet-Seite wie z.B.

www.dialerschutz.de

 

 
Dialer
 

Dialer sind automatisierte Einwählprogramme genannt, die auf dem Rechner einen neuen Internetzugang einrichten. Nach dem Download und der Installation auf dem PC wählt sich der Dialer über das Modem oder die ISDN-Karteunter Nutzung einer sog. Mehrwertdiensterufnummer wie z.B. der 0900-xxxxxxx ins Internet ein.

Die Zugangsnummer, die der Dialer bei der neuen Einwahl benutzt, bestimmt hierbei die Höhe der anfallenden Kosten. Diese werden vielfach noch mit der normalen Telefonrechnung abgerechnet oder über dubiose Abrechnungsgesellschaften geltend gemacht.

Bei rechtskonformen Einwählprogrammen ist vor der Einwahl eine ausdrücklicher Bestätigung des Nutzers durchzuführen .

Dialer werden zum Beispiel rechtmäßig zur Abrechnung eingesetzt in Zusammenhang mit dem:

  • Download kostenpflichtiger Software
  • Abruf von kostenpflichtigen Zeitungsartikeln
  • Abruf kostenpflichtiger Nachrichtendienste
  • sog. fleischfarbigen Internet-Seiten (Erotik)
  • Informationsangeboten unterschiedlicher Qualität

Unter den Anbietern deratiger Einwahlprogramme tummeln sich aber auch jede Menge schwarzer Schafe, die vielfach nicht rechtskonforme Dialer einsetzen und jede Menge Tricks einsetzen, um den Nutzer zu täuschen oder eine vom Nutzen unbemerkte Installation und damit das Abkassieren zu ermöglichen.

Zwar sollte seit dem 15. August 2003 das sog. Mehrwertdienste-Gesetz diesem Treiben Einhalt gebieten, aber wie die Erfahrung zeigt, ist dies noch längst nicht der Fall.


     
 
Premium-SMS      
 

Premium SMS-Dienste sind die unterschiedlichsten Dienste von Drittanbietern, die über eine 5stellige Kurzwahl aus dem Mobilfunknetzen abgerufen werden können.

Das Spektrum reicht hier von der Teilnahme an Chats über den Download von Logos, Klingeltönen oder aktuellen Songs bis hin zu Gewinnspielen oder SMS-Abstimmung und vieles mehr. Die Angebote sind je nach Anbieter einzeln oder im Abo abrufbar.

Die Berechnung erfolgt jeweils über die Handyrechnung – oder eine Prepaid-Card.

Premium-SMS sind in Deutschland grundsätzlich nicht an bestimmte Tarife gebunden. Es sind bereits Fälle aufgetreten, in denen der Anbieter pro Premium-SMSe bis zu 4,99 Euro abgerechnet hat. Vielfach werden diese Angebote durch die Verbindung mit Abonnements, bzw. Koppelung mehrerer Kurzmitteilungen angeboten, so dass sich auf diesem Weg die Kosten vervielfachen.

In letzter Zeit hat sich für Premium-SMS Dienste vor allem Dingen der Markt der Kontaktsuchenden als profitabel herausgestellt, hier werden Mitgliedern einschlägig bekannter Partnersuchseiten oftmals Kontaktgesuche unterbreitet, die alle in derselben Form ablaufen. Es meldet sich zumeist eine weibliche Phantasieperson, die angibt bei dieser Partnerbörse kein Foto eingestellt zu haben. Man(n) solle doch auf die Seite des Unternehmens XXXX wechseln, dort wäre ein Foto eingestellt. Hier findet sich dann spätestens die Aufforderung zur Teilnahme an einem Chatsystem oder die Aufforderung, man möge der Dame doch eine SMS mit Ihrem Namen am Anfang schicken.

Schon ist man in einem kostenpflichtigen SMS-Premium-Chat dabei.....und wird automatisch mit jeder SMS um sein Geld erleichtert....

       
Handy-Payment      
  Unter Handypayment versteht man nicht anderes als Bezahlung über das Mobiltelefon. Ursprünglich war dieses Zahlungsmittel bei seiner Einführung vor allem für die Begleichung von kleineren Geldbeträgen vorgesehen.

Hierbei läuft das Handy-Payment im Internet wie folgt ab:

Der Kunde besucht die Internetseite eines Anbieters, der die Bezahlung über dieses System anbietet und wählt das gewünschte Angebot oder die Dienstleistung aus.

Nun wird der Kunde aufgefordert, seine Mobiltelefonnummer in ein entsprechendes Formularfeld einzugeben. Nach kurzer Zeit erhält der Kunde auf dieses Handy eine SMS, in der eine Zahlen- oder Buchstabenkombination mitgeteilt wird. Dieser Code soll nun auf derentsprechenden Webseite eingegeben werden um den Zugang zum gewünschten Angebot freizuschalten.

Wenn es sich nicht um eine Einmalzahlung, sondern wie so oft um ein Abonnement handelt, können sich die an sich schon nicht geringen Kosten allerdings vervielfachen.