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Ihre
AnsprechpartnerIn: |
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| Rechtsanwältin
Strulik
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Terminvereinbarung
unter |
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05202
- 9951 0 |
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Die Beratung und Vertretung im Bereich des Erbrechts umfasst im Wesentlichen folgende Gebiete:
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| Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern bei der Abwicklung einer bereits angefallenen Erbschaft | ||
Nach dem Erbfall sehen sich die Erben und Pflichtteilsberechtigten oftmals vor eine Anzahl von rechtlichen Problemen bei der Durchsetzung ihrer Rechte am Nachlass gestellt. Unsere Kanzlei steht Ihnen auch außerhalb einer gerichtlichen Verfahrens begleitend zur Seite und sorgt für eine effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche. |
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| Beratung hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten | ||
Eine sorgfältige und gerechte Erbschaftsgestaltung sorgt für klare Verhältnisse und beugt Streitigkeiten unter den Erben vor. Wir beraten Erblasser bei der Testamentsgestaltung und zeigen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Vorstellung in Bezug auf die spätere Verteilung des Nachlasses sichern können. |
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| Informationen zur vorweggenommenen Erbfolge für all diejenigen, die ihr Vermögen ganz oder zum Teil bereits zu Lebzeiten auf einen Dritten übertragen wollen. | ||
| Nicht immer ist eine Verfügung von Todes wegen der beste und kostengünstigste Weg, die Vermögensnachfolge unter den Nachkommen zu gestalten. Wir ermitteln die Vor- und Nachteile der Vermögensübertragung zu Lebzeiten und beraten im Hinblick auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Sicherung des eigenen Lebensstandards sowie eventueller Pflege im Alter. | ||
| Sicherung des Vermögens vor Zugriff im Falle der Bedürftigkeit von Erben und Erblassern. | ||
| Ein Schwerpunkt unserer Beratung bildet die Sicherung und der Erhalt Ihres Vermögens im Falle einer möglichen Bedürftigkeit durch Pflege oder Arbeitslosigkeit. Wir informieren Sie über Möglichkeiten, den Bestand des Erbes auch in schwierigen Zeiten zu sichern und ihren Nachkommen eine Existenzgrundlage zu sichern. Bei der außergerichtlichen Vermögensgestaltung arbeiten wir mit Steuerberatern zusammen, um auch im Hinblick auf Erbschafts- und Schenkungssteuer eine bestmögliche Lösung zu erarbeiten. | ||
Beratung im Bereich der Abfassung von Patientenverfügungen |
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| Den Patientenverfügungen kommt angesichts der demographischen Entwicklung und dem Fortschritt der Medizin eine immer stärkere Bedeutung zu. Wir informieren Sie über rechtliche Voraussetzungen einer gültigen Patientenverfügung und unterstützen Sie bei der Abfassung Ihrer individuellen Verfügung. |
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