Von
"A" wie Abmahnung bis "Z" wie Zeitarbeitsvertrag.
Das Arbeitsrecht zieht vielfältige Problemstellungen nach sich, die
oftmals einer qualifierten Beratung bedürfen. Wir entwerfen für
Arbeitgeber rechtssichere Verträge und beraten und erstellen Gutachten
hinsichtlich einer eventuell notwendigen Sozialauswahl bei notwendig gewordener
Freistellung von Personal. Auch bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat
und Chefetage stehen wir hilfreich zur Seite. Dabei streben wir zwar grundsätzlich
eine außergerichtliche und damit betriebswirtschaftlich oft sinnvollere
Lösung an, wir vertreten die jeweiligen Interessen unserer Mandanten
aber auch konsequent vor den Arbeitsgerichten.
Auch bei
der Formulierung von Geschäftsführerverträgen entwickeln
wir zusammen mit unseren Mandanten tragfähige Lösungen, die
einen reibungslosen Betrieb sicherstellen sollen.
Daneben vertreten
wir auch Arbeitnehmer, die sich mit einer Kündigung oder ungerechtfertigten
Repressalien ihrer Arbeitgeber wie einer Abmahnung, Mobbing etc. konfrontiert
sehen.
Unsere Beratungstätigkeit
umfaßt daher unter anderem:
- die Beratung
und Vertretung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzklagen
- Rechtsberatung
bei Abmahnungen und weiteren Maßnahmen
- Entwurf
von rechtssicheren Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
- Beratung
hinsichtliche Sozialauswahl
- Verhandlungen
mit Betriebsräten und die Beratung bei der Einrichtung
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