Neben der Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchen zur Vorbereitung einer Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz bieten wir eine spezialisierte Beratung im Bereich des Insolvenzrechtes an.

Wir beraten Sie bei Privat- und Regelinsolvenzen, vertreten Sie in der Gläubigerversammlung und bei insolvenzbedingten Prozessen im Zivil- und Arbeitsrecht.

Daneben bieten wir für Mittelstand und Handwerk Lösungen zum sog. Forderungsmangement an, damit durch säumige Schuldner ein oftmals in die Insolvenz führender Liquiditätsengpass erst gar nicht entsteht.

Ihr Ansprechpartner:
 
Rechtsanwalt Wiebusch

Terminvereinbarung unter:

05202 9951 0

     
  Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz  
 

Wir führen für unsere Mandanten bundesweit die außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuche im Rahmen der Vorbereitung einer Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz durch und begleiten unsere Mandanten auf Wunsch auch durch das gesamte Verfahren.

Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

 
 

 
 
 
  Regel- Insolvenzrecht und Forderungsmanagement  
 

Die derzeitige Gesamtwirtschaftslage bringt einen sich ständig erhöhenden Bedarf an Beratung im Insolvenzrecht mit sich. Insbesondere geht es hierbei um Fragen der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen in der Insolvenz. Hierbei gibt es schon im Vorfeld einer sich ankündigenden Insolvenz oftmals Angriffspunkte, um zusammen mit dem gefährdeten Unternehmen und seinen Hausbanken eine Lösung zu finden und so eventuelle Forderungsausfälle zu vermeiden. Natürlich beraten wir unsere Mandanten auch hinsichtlich spezieller Vertragskozeptionen, um so ggf. Vorteile bei einer Insolvenz ihrer Kunden in Form einer vorrangigen Befriedigung aus der Masse erzielen zu können.

Daneben übernehmen wir für unsere Mandanten aus Industrie, Mittelstand und Handwerk das Forderungsinkasso zu attraktiven Konditionen und beraten bei der Entwicklung betriebswirtschaftlicher Organisationsabläufe zur Vermeidung von Forderungsausfällen.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • Beratung bei drohenden und bereits eingetretenen Fremdinsolvenzen und Eigeninsolvenzen
  • Forderungsmanagement & Inkasso

 

 
 

 
 
 
     
 

Individual- Kollektivarbeitsrecht

 
 

Von "A" wie Abmahnung bis "Z" wie Zeitarbeitsvertrag. Das Arbeitsrecht zieht vielfältige Problemstellungen nach sich, die oftmals einer qualifierten Beratung bedürfen. Wir entwerfen für Arbeitgeber rechtssichere Verträge und beraten und erstellen Gutachten hinsichtlich einer eventuell notwendigen Sozialauswahl bei notwendig gewordener Freistellung von Personal. Auch bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Chefetage stehen wir hilfreich zur Seite. Dabei streben wir zwar grundsätzlich eine außergerichtliche und damit betriebswirtschaftlich oft sinnvollere Lösung an, wir vertreten die jeweiligen Interessen unserer Mandanten aber auch konsequent vor den Arbeitsgerichten.

Auch bei der Formulierung von Geschäftsführerverträgen entwickeln wir zusammen mit unseren Mandanten tragfähige Lösungen, die einen reibungslosen Betrieb sicherstellen sollen.

Daneben vertreten wir auch Arbeitnehmer, die sich mit einer Kündigung oder ungerechtfertigten Repressalien ihrer Arbeitgeber wie einer Abmahnung, Mobbing etc. konfrontiert sehen.

Unsere Beratungstätigkeit umfaßt daher unter anderem:

  • die Beratung und Vertretung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzklagen
  • Rechtsberatung bei Abmahnungen und weiteren Maßnahmen
  • Entwurf von rechtssicheren Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • Beratung hinsichtliche Sozialauswahl
  • Verhandlungen mit Betriebsräten und die Beratung bei der Einrichtung