Ihre Ansprechpartnerin:
 
 

Egal ob der Amtsschimmel kräftig wiehert oder eine Gemeinde Rat bei der Privatisierung kommunaler Eigenbetriebe sucht, unsere Beratungsdienstleistungen decken die gesamte Bandbreite des öffentlichen Rechts ab.

Wir vertreten hierbei unsere Mandanten bei Behörden und vor Verwaltungsgerichten im Bundesgebiet.

 
     
Rechtsanwältin Strulik
 
     

Terminvereinbarung unter:

05202 9951 0

 
     
  Allgemeines Verwaltungsrecht  
 

Die Sozietät Wiebusch, Volland & Strulik berät und vertritt ihre Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Verwaltungsrechts gegenüber Ämtern und Behörden, Städten, Landkreisen und anderen öffentlichen Stellen.

Dabei setzen wir die Ansprüche außergerichtlich bei behörden und auch ggf. gerichtlich vor allen Verwaltungsgerichten durch.

Natürlich beraten und vertreten wir unnsere Mandanten auch in Fragen des Widerspruchsverfahren und im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

 
 
 
 
 
     
  Kommunales Eigenbetriebs- und Wirtschaftsrecht  
 

Die wirtschaftlichen Märkte haben sich durch die Initiierung der EU in den letzten Jahren weitgehend geöffnet, so daß neben den privatwirtschaftlichen Unternehmen auch immer mehr Unternehmen der öffentlichen Hand aus erwerbswirtschaftlichen oder dienstleistungsorientierten Zielen in diese Märkte drängen.

Für diese kommunalen Eigenbetriebe bietet sich neben dem in Zeiten leerer Staatskassen attraktiven Erwerbspotential auch die Chance, bestehende Überkapazität sinnvoll auszulasten. Für die privaten Mitbewerber stellt sich natürlich die Frage, inwieweit sich die öffentliche Hand in den Wettbewerb mit privaten Anbietern drängen darf und ab wann die Grenze der erlaubten Daseinsvorsorge in Richtung der unerlaubten rein erwerbswirtschaftliche Betätigung überschritten wird.

Unser Beratungsangebot umfasst daher:

  • Die Beratung von Kommunen hinsichtliche der Gründung von kommunalen Eigenbetrieben
  • Die Entwicklung von Lösungen zum optimalen Einsatz vorhandener Betriebsmittel
  • Die Beratung von privatwirtschaftlichen Unternehmen als Mitbewerber kommunaler Wirtschaftsbetätigung.

Natürlich setzen wir hierbei die Ansprüche unserer Mandanten auch entsprechend gerichtlich durch.

 
 
 
 
   
 
   Beamtenrecht, Konkurrentenschutz und Disziplinarrecht  
 

Auch der Bereich des Beamtenrechts birgt komplexe Probleme. Vorwiegend stellen sich hier Fragen hinsichtlich der Eignung, Dienstfähigkeit, des Dienstunfallrechts, der Amtshaftung sowie der Rückforderung von Dienstbezügen. Daneben kommt es oftmals zur rechtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit der Vergabe von freien Planstellen, sog. Konkurrentenklagen.

Auch bei einem tatsächlichen oder behaupteten Fehlverhalten und den hieraus resultierenden disziplinarrechtlichen Maßnahmene seitens des Dienstherrn liegt oftmals ein Beratungsbedarf vor.

Unser Beratungsangbot umfaßt daher:

  • Die Beratung in beamtenrechtlichen Fragen
  • Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich , durch sog. Konkurrentenklagen und Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten
  • Beratung und Vertreung in disziplinarrechtlichen Fragen

 

 
 
 
   
 
  Gewerbe- und Gaststättenrecht  
 

Die Zulassung als Gewerbetreibender oder Gaststättenbetreiber nach der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz hängt von vielen Faktoren ab und wird oftmals mit zahlreichen behördlichen Auflagen und Verpflichtungen versehen, die von den Betroffenen als Fallstricke erkannt werden.

Insbesondere werden aber an den Gewerbetreibenden als Person hohe Anforderungen gestellt.

Um von Anfang an Schwierigkeiten mit den Aufsichtsbehörden zu vermeiden und damit eine solide Grundlage für ein wirtschaftliches Gelingen zu schaffen, ist ein frühzeitiges Gespräch mit dem Rechtsanwalt hilfreich. Auch bei nachträglichen Auflagen oder gar einer Untersagung steht Ihnen die Sozietät zur Seite.

Das Beratungsangebot der Sozietät umfasst daher unter anderem:

  • Die Beratung in Fragen des Gewerberechts (Zulassung, Auflagen etc.)
  • Beratung hinsichtlich der Erlangung von Konzessionen
  • Beratung und Durchführung von Widerspruchverfahren bei den Ordnungsbehörden
  • Vertretung in verwaltungsrechtlichen Prozessen
 
 
 
 
 
     
  Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht  
 

Von "A" wie Alkohol im Straßenverkehr bis "V" wie Verkehrsunfall. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung hagelt es Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Doch auch neben dem klassischen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr finden sich im Verkehrsrecht vielfältige Problemstellungen z.B. in der Auseinandersetzung von Ansprüchen nach einem Unfall. Hier tut kompetente Hilfe oft Not, da oftmals nach einem Schadensereignis Unklarheit über die Beteiligungsverhältnisse und die Schuld herrscht.

Die Sozietät Wiebusch, Volland & Strulik berät daher ihre Mandanten umfassend in allen Fragen des Verkehrsrechts, unabhängig davon ob es sich um verwaltungsrechtliche Verfahren wie den Entzug des Führscheins oder um zivilrechtliche Verfahren wie die Geldtendmachung von Unfallschäden handelt.

Das Beratungsangebot der Sozietät umfasst daher unter anderem:

  • Beratung und Vertretung in Fragen rund um die Erteilung, Einziehung und Zurückerlangung der Fahrerlaubnis
  • Durchsetzung von Ansprüchen in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
  • Rechtsberatung in Zusammenhang mit dem Kauf oder Leasing von Kfz
  • Beratung bei Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsräumen wie Straßen, Plätze etc.