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Ihre
Ansprechpartnerin: |
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Egal
ob der Amtsschimmel kräftig wiehert oder eine Gemeinde Rat bei der
Privatisierung kommunaler Eigenbetriebe sucht, unsere Beratungsdienstleistungen
decken die gesamte Bandbreite des öffentlichen Rechts ab.
Wir
vertreten hierbei unsere Mandanten bei Behörden und vor Verwaltungsgerichten
im Bundesgebiet. |
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Rechtsanwältin
Strulik |
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Terminvereinbarung
unter:
05202 9951
0
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Allgemeines
Verwaltungsrecht |
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Die
Sozietät Wiebusch, Volland & Strulik berät und vertritt
ihre Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten des Verwaltungsrechts
gegenüber Ämtern und Behörden, Städten, Landkreisen
und anderen öffentlichen Stellen.
Dabei setzen
wir die Ansprüche außergerichtlich bei behörden und auch
ggf. gerichtlich vor allen Verwaltungsgerichten durch.
Natürlich
beraten und vertreten wir unnsere Mandanten auch in Fragen des Widerspruchsverfahren
und im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. |
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Kommunales
Eigenbetriebs- und Wirtschaftsrecht |
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Die
wirtschaftlichen Märkte haben sich durch die Initiierung der EU in
den letzten Jahren weitgehend geöffnet, so daß neben den privatwirtschaftlichen
Unternehmen auch immer mehr Unternehmen der öffentlichen Hand aus
erwerbswirtschaftlichen oder dienstleistungsorientierten Zielen in diese
Märkte drängen.
Für
diese kommunalen Eigenbetriebe bietet sich neben dem in Zeiten leerer
Staatskassen attraktiven Erwerbspotential auch die Chance, bestehende
Überkapazität sinnvoll auszulasten. Für die privaten Mitbewerber
stellt sich natürlich die Frage, inwieweit sich die öffentliche
Hand in den Wettbewerb mit privaten Anbietern drängen darf und ab
wann die Grenze der erlaubten Daseinsvorsorge in Richtung der unerlaubten
rein erwerbswirtschaftliche Betätigung überschritten wird.
Unser Beratungsangebot
umfasst daher:
- Die Beratung
von Kommunen hinsichtliche der Gründung von kommunalen Eigenbetrieben
- Die Entwicklung
von Lösungen zum optimalen Einsatz vorhandener Betriebsmittel
- Die Beratung
von privatwirtschaftlichen Unternehmen als Mitbewerber kommunaler Wirtschaftsbetätigung.
Natürlich
setzen wir hierbei die Ansprüche unserer Mandanten auch entsprechend
gerichtlich durch. |
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Beamtenrecht,
Konkurrentenschutz und Disziplinarrecht |
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Auch
der Bereich des Beamtenrechts birgt komplexe Probleme. Vorwiegend stellen
sich hier Fragen hinsichtlich der Eignung, Dienstfähigkeit, des Dienstunfallrechts,
der Amtshaftung sowie der Rückforderung von Dienstbezügen. Daneben
kommt es oftmals zur rechtlichen Auseinandersetzungen in Zusammenhang
mit der Vergabe von freien Planstellen, sog. Konkurrentenklagen.
Auch bei
einem tatsächlichen oder behaupteten Fehlverhalten und den hieraus
resultierenden disziplinarrechtlichen Maßnahmene seitens des Dienstherrn
liegt oftmals ein Beratungsbedarf vor.
Unser Beratungsangbot
umfaßt daher:
- Die Beratung
in beamtenrechtlichen Fragen
- Durchsetzung
der Ansprüche unserer Mandanten im außergerichtlichen und
gerichtlichen Bereich , durch sog. Konkurrentenklagen und Maßnahmen
des einstweiligen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten
- Beratung
und Vertreung in disziplinarrechtlichen Fragen
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Gewerbe-
und Gaststättenrecht |
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Die Zulassung als Gewerbetreibender oder Gaststättenbetreiber nach
der Gewerbeordnung oder dem Gaststättengesetz hängt von vielen
Faktoren ab und wird oftmals mit zahlreichen behördlichen Auflagen
und Verpflichtungen versehen, die von den Betroffenen als Fallstricke
erkannt werden.
Insbesondere
werden aber an den Gewerbetreibenden als Person hohe Anforderungen gestellt.
Um von Anfang
an Schwierigkeiten mit den Aufsichtsbehörden zu vermeiden und damit
eine solide Grundlage für ein wirtschaftliches Gelingen zu schaffen,
ist ein frühzeitiges Gespräch mit dem Rechtsanwalt hilfreich.
Auch bei nachträglichen Auflagen oder gar einer Untersagung steht
Ihnen die Sozietät zur Seite.
Das Beratungsangebot
der Sozietät umfasst daher unter anderem:
- Die Beratung
in Fragen des Gewerberechts (Zulassung, Auflagen etc.)
- Beratung
hinsichtlich der Erlangung von Konzessionen
- Beratung
und Durchführung von Widerspruchverfahren bei den Ordnungsbehörden
- Vertretung
in verwaltungsrechtlichen Prozessen
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Verkehrsrecht,
Ordnungswidrigkeitenrecht |
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Von
"A" wie Alkohol im Straßenverkehr bis "V" wie
Verkehrsunfall. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
hagelt es Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Doch auch
neben dem klassischen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr
finden sich im Verkehrsrecht vielfältige Problemstellungen z.B. in
der Auseinandersetzung von Ansprüchen nach einem Unfall. Hier tut
kompetente Hilfe oft Not, da oftmals nach einem Schadensereignis Unklarheit
über die Beteiligungsverhältnisse und die Schuld herrscht.
Die Sozietät
Wiebusch, Volland & Strulik berät daher ihre Mandanten umfassend
in allen Fragen des Verkehrsrechts, unabhängig davon ob es sich um
verwaltungsrechtliche Verfahren wie den Entzug des Führscheins oder
um zivilrechtliche Verfahren wie die Geldtendmachung von Unfallschäden
handelt.
Das Beratungsangebot
der Sozietät umfasst daher unter anderem:
- Beratung
und Vertretung in Fragen rund um die Erteilung, Einziehung und Zurückerlangung
der Fahrerlaubnis
- Durchsetzung
von Ansprüchen in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen
- Rechtsberatung
in Zusammenhang mit dem Kauf oder Leasing von Kfz
- Beratung
bei Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsräumen wie Straßen,
Plätze etc.
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