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Ihr Ansprechpartner: |
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Das
Wirtschaftsrecht befaßt sich mit den vielfältigen rechtlichen
und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen des heutigen Wirtschaftslebens.
Wir
entwickeln zusammen mit unseren Mandanten Lösungen, die sowohl in
rechtlicher als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht überzeugen. |
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Rechtsanwältin
Strulik |
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Rechtsanwalt
Wiebusch |
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Terminvereinbarung
unter:
05202
9951 0
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Gesellschaftsrecht |
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Das
Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf
Personen und Kapitalgesellschaften. Hierzu zählen u. a. die Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG),
die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Genossenschaft sowie die
noch relativ unbekannten Rechtsformen der EWIV (= Europäische Wirtschaftliche
Interessenvereinigung) und die sog. Europa-AG.. Mit den unterschiedlichen
Gesellschaftsformen sind die unterschiedlichsten Rechtsfragen verbundenen.
Sie reichen von der Gründung und Eintragung einer Gesellschaft über
deren steuer- und arbeitsrechtlichen Vor- und Nachteile, der Haftung sowie
der Verwaltung des Betriebsvermögens bis hin zur Auflösung oder
Insolvenz.
Wir stehen
unseren Mandanten bereits bei Gründung oder Beteiligung an einer
Gesellschaft beratend zur Seite. Zugleich vertreten wir Gesellschaften
und Vertragspartner bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Hierbei können wir auf
eine enges Kooperationsnetz mit Steuerberatern zurückgreifen.
Unsere Tätigkeit
umfasst unter anderem:
- Entwurf,
Änderung und Ergänzung von Gesellschaftsverträgen für
Personen- und Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereine
- Existenzgründungsberatung
für Unternehmer und Freiberufler
- Beratung
und Betreuung bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform (auch in
erb- und familienrechtlicher Hinsicht )
- Umwandlung
- und Auflösung / Spaltung von Gesellschaften
- Entwurf,
Änderung und Ergänzung von Gesellschaftsverträgen, Beherrschungs-
und Gewinnabführungsverträgen, Betriebsführungsverträgen
und Betriebspachtverträgen
- Konfliktmanagement
zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
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Insolvenzrecht
und Forderungsmanagement |
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Die
derzeitige Gesamtwirtschaftslage bringt einen sich ständig erhöhenden
Bedarf an Beratung im Insolvenzrecht mit sich. Insbesondere geht es hierbei
um Fragen der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen in der Insolvenz.
Hierbei gibt es schon im Vorfeld einer sich ankündigenden Insolvenz
oftmals Angriffspunkte, um zusammen mit dem gefährdeten Unternehmen
und seinen Hausbanken eine Lösung zu finden und so eventuelle Forderungsausfälle
zu vermeiden. Natürlich beraten wir unsere Mandanten auch hinsichtlich
spezieller Vertragskozeptionen, um so ggf. Vorteile bei einer Insolvenz
ihrer Kunden in Form einer vorrangigen Befriedigung aus der Masse erzielen
zu können.
Gleichzeitig
beraten wir auch Privatpersonen und Unternehmer, für die die Durchführung
des sog. Privatinsolvenzverfahrens bevorsteht.
Daneben übernehmen
wir für unsere Mandanten aus Industrie, Mittelstand und Handwerk
das Forderungsinkasso zu attraktiven Konditionen und beraten bei der Entwicklung
betriebswirtschaftlicher Organisationsabläufe zur Vermeidung von
Forderungsausfällen.
Unsere Tätigkeit
umfasst unter anderem die :
- Beratung
bei drohenden und bereits eingetretenen Fremdinsolvenzen und Eigeninsolvenzen
- Beratung
bei anstehender Privatinsolvenz
- Forderungsmanagement
& Inkasso
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Individual-
Kollektivarbeitsrecht |
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Von
"A" wie Abmahnung bis "Z" wie Zeitarbeitsvertrag.
Das Arbeitsrecht zieht vielfältige Problemstellungen nach sich, die
oftmals einer qualifierten Beratung bedürfen. Wir entwerfen für
Arbeitgeber rechtssichere Verträge und beraten und erstellen Gutachten
hinsichtlich einer eventuell notwendigen Sozialauswahl bei notwendig gewordener
Freistellung von Personal. Auch bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat
und Chefetage stehen wir hilfreich zur Seite. Dabei streben wir zwar grundsätzlich
eine außergerichtliche und damit betriebswirtschaftlich oft sinnvollere
Lösung an, wir vertreten die jeweiligen Interessen unserer Mandanten
aber auch konsequent vor den Arbeitsgerichten.
Auch bei
der Formulierung von Geschäftsführerverträgen entwickeln
wir zusammen mit unseren Mandanten tragfähige Lösungen, die
einen reibungslosen Betrieb sicherstellen sollen.
Daneben vertreten
wir auch Arbeitnehmer, die sich mit einer Kündigung oder ungerechtfertigten
Repressalien ihrer Arbeitgeber wie einer Abmahnung, Mobbing etc. konfrontiert
sehen.
Unsere Beratungstätigkeit
umfaßt daher unter anderem:
- die Beratung
und Vertretung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzklagen
- Rechtsberatung
bei Abmahnungen und weiteren Maßnahmen
- Entwurf
von rechtssicheren Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
- Beratung
hinsichtlich der Sozialauswahl
- Verhandlungen
mit Betriebsräten und die Beratung bei der Einrichtung
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Marken-
und Warenzeichenrecht , Patent- und Gebrauchsmusterschutzrecht |
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Warenzeichen
sind Kennzeichen, die dazu dienen, die Waren eines Gewerbetreibenden von
den Waren anderer zu unterscheiden. Warenzeichen werden auch vielfach
als Marken (sog. Handelsmarken) bezeichnet. Ein Patent hingegen ist die
einem Erfinder vom Staat erteilte ausschließliche, aber zeitlich
begrenzte Befugnis eine Erfindung zu benutzen. Als Gebrauchsmuster kann
eine neue Erfindung geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen
Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist.
All diese
Rechte sind beim Patentamt anzumelden und werden von diesem durch Eintragung
in die dort geführten Register (sog. Rollen) und Veröffentlichung
erteilt oder durch Löschung entzogen.
Unsere Tätigkeit
umfasst unter anderem die :
- Beratung
und Vertretung in Anmelde-, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren bei
dem Deutschen Patentamt in München und Berlin
- Anmeldung,
Registrierung und Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten im In-
und Ausland
- Erstellung
von Patent-, Lizenz- und Know-How-Verträgen
- Kollisionsüberwachung
und die Schutzdauerverlängerung
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Unternehmensan-
und verkauf
Die Sozietät
Wiebusch- Volland - Strulik berät mittelständische Firmen und
Kleinunternehmer in allen Fragen der Unternehmensgründung und Unternehmenstransaktionen.
Bei Erwerb, Zusammenführung und Umwandlung von Unternehmen bewerten
wir Unternehmen in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht
(Due Dillegence" Prüfung). Weiterhin beraten wir wir unsere
Mandanten bei Planung und Umsetzung von Unternehmensnachfolge aus erbrechtlichen
Gesichtspunkten.
Die entsprechenden
Verträge werden hierbei von uns ausgehandelt, entworfen und geprüft.
Unsere Tätigkeit beginnt bereits in der Planungsphase einer Transaktion,
etwa mit der Beratung in Finanzierungsfragen, und reicht bis zur gerichtlichen
Vertretung bei Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Unsere Tätigkeit
umfasst u.a.:
- Beratung
und Vertretung in allen mit Unternehmenstransaktionen verbundenen Fragen
- Begleitende
Beratung bei An- und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen
- Begleitende
Beratung von Vermögensübertragungen insbesondere unter erb-
und familienrechtlichen Gesichtspunkten
- Begleitende
Beratung bei Umwandlung von Unternehmen durch Verschmelzung, durch Spaltung
(Auf- und Abspaltung, Ausgliederung) und durch Formwechsel
- Entwurf
von Beherrschungs-, Gewinnabführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträgen
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Wettbewerbsrecht
Selbständige
Personen, Unternehmen und Konzerne stehen tagtäglich miteinander
in Konkurrenz und Wettbewerb. Diese beraten und vertreten wir im sog.
Wettbewerbsrecht. Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz der Handlungsfreiheit
der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftliche Institution.
Zum Wettbewerbsrecht im weitesten Sinne kann schließlich das Recht
der Patent- und Gebrauchsmuster sowie Warenzeichen gerechnet werden.
Unser Beratungsangebot
umfasst beispielsweise:
- die fachspezifische
Beratung bei produkt- und unternehmensbezogener sowie interaktiver Werbung
- die aussergerichtliche
Abmahnung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber
- Abwehr
unberechtigter Abmahnungen und Schutzrechtsverwarnungen
- die gerichtliche
Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen einschließlich
einstweiligen Rechtsschutzes
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Computer-
und Internetrecht
Computerrecht ist ein wichtiger Teilbereich des Wirtschaftsrechts obwohl
es sich als selbstständiges Rechtsgebiet mit vollständig „eigenen
Regeln" bislang nicht durchgesetzt hat. Es dient jedoch als Oberbegriff
für das Recht der elektronischen Datenverarbeitung, das sog. EDV-Recht.
Das Computerrecht
umfasst das gesamte Recht der neuen Medien , wobei die Rechtsprobleme
in Zusammenhang mit dem Internets , das sog. Online-Recht eine immer größere
Rolle spielt.
Die häufigsten
aus diesem neuen Rechtskreis aufgeworfenen Fragen stammen aus den Bereichen
e- Commerce, der Entwicklung und dem Vertrieb von Hard- und Software.
Hier vertreten wir Verbraucher-, Händler und Hersteller.
Unsere Tätigkeiten
umfassen hierbei neben der Durchsetzung ihrer Ansprüche :
- die fachspezifische
Beratung in Rechtsproblemen des gesamten EDV-Rechts, der Softwareprojektierung
und des Datenschutzrechts
- Beratung
und Vertretung in EDV-spezifischen Rechtsproblemen des Datenschutz-
und Wettbewerbsrechts.
- Beratung
im Domainrecht / Online-Publishing
- Beratung
bzgl. der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Mehrwehrtdiensten
( 0190 / 0900 Rufnummern oder sog. Dialer)
- Beratung
in Zusammenhang mit Schadensereignissen durch Hacker oder Industriespionage
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