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Das Wirtschaftsrecht befaßt sich mit den vielfältigen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen des heutigen Wirtschaftslebens.

Wir entwickeln zusammen mit unseren Mandanten Lösungen, die sowohl in rechtlicher als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht überzeugen.

 
Rechtsanwältin Strulik
   
 
     
Rechtsanwalt Wiebusch
     

Terminvereinbarung unter:

05202 9951 0

   
  Gesellschaftsrecht
 

Das Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf Personen und Kapitalgesellschaften. Hierzu zählen u. a. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Genossenschaft sowie die noch relativ unbekannten Rechtsformen der EWIV (= Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung) und die sog. Europa-AG.. Mit den unterschiedlichen Gesellschaftsformen sind die unterschiedlichsten Rechtsfragen verbundenen. Sie reichen von der Gründung und Eintragung einer Gesellschaft über deren steuer- und arbeitsrechtlichen Vor- und Nachteile, der Haftung sowie der Verwaltung des Betriebsvermögens bis hin zur Auflösung oder Insolvenz.

Wir stehen unseren Mandanten bereits bei Gründung oder Beteiligung an einer Gesellschaft beratend zur Seite. Zugleich vertreten wir Gesellschaften und Vertragspartner bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Hierbei können wir auf eine enges Kooperationsnetz mit Steuerberatern zurückgreifen.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • Entwurf, Änderung und Ergänzung von Gesellschaftsverträgen für Personen- und Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereine
  • Existenzgründungsberatung für Unternehmer und Freiberufler
  • Beratung und Betreuung bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform (auch in erb- und familienrechtlicher Hinsicht )
  • Umwandlung - und Auflösung / Spaltung von Gesellschaften
  • Entwurf, Änderung und Ergänzung von Gesellschaftsverträgen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Betriebsführungsverträgen und Betriebspachtverträgen
  • Konfliktmanagement zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
 
 
  Insolvenzrecht und Forderungsmanagement
 

Die derzeitige Gesamtwirtschaftslage bringt einen sich ständig erhöhenden Bedarf an Beratung im Insolvenzrecht mit sich. Insbesondere geht es hierbei um Fragen der Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen in der Insolvenz. Hierbei gibt es schon im Vorfeld einer sich ankündigenden Insolvenz oftmals Angriffspunkte, um zusammen mit dem gefährdeten Unternehmen und seinen Hausbanken eine Lösung zu finden und so eventuelle Forderungsausfälle zu vermeiden. Natürlich beraten wir unsere Mandanten auch hinsichtlich spezieller Vertragskozeptionen, um so ggf. Vorteile bei einer Insolvenz ihrer Kunden in Form einer vorrangigen Befriedigung aus der Masse erzielen zu können.

Gleichzeitig beraten wir auch Privatpersonen und Unternehmer, für die die Durchführung des sog. Privatinsolvenzverfahrens bevorsteht.

Daneben übernehmen wir für unsere Mandanten aus Industrie, Mittelstand und Handwerk das Forderungsinkasso zu attraktiven Konditionen und beraten bei der Entwicklung betriebswirtschaftlicher Organisationsabläufe zur Vermeidung von Forderungsausfällen.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die :

  • Beratung bei drohenden und bereits eingetretenen Fremdinsolvenzen und Eigeninsolvenzen
  • Beratung bei anstehender Privatinsolvenz
  • Forderungsmanagement & Inkasso

 

 

 
   
 

Individual- Kollektivarbeitsrecht

 

Von "A" wie Abmahnung bis "Z" wie Zeitarbeitsvertrag. Das Arbeitsrecht zieht vielfältige Problemstellungen nach sich, die oftmals einer qualifierten Beratung bedürfen. Wir entwerfen für Arbeitgeber rechtssichere Verträge und beraten und erstellen Gutachten hinsichtlich einer eventuell notwendigen Sozialauswahl bei notwendig gewordener Freistellung von Personal. Auch bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Chefetage stehen wir hilfreich zur Seite. Dabei streben wir zwar grundsätzlich eine außergerichtliche und damit betriebswirtschaftlich oft sinnvollere Lösung an, wir vertreten die jeweiligen Interessen unserer Mandanten aber auch konsequent vor den Arbeitsgerichten.

Auch bei der Formulierung von Geschäftsführerverträgen entwickeln wir zusammen mit unseren Mandanten tragfähige Lösungen, die einen reibungslosen Betrieb sicherstellen sollen.

Daneben vertreten wir auch Arbeitnehmer, die sich mit einer Kündigung oder ungerechtfertigten Repressalien ihrer Arbeitgeber wie einer Abmahnung, Mobbing etc. konfrontiert sehen.

Unsere Beratungstätigkeit umfaßt daher unter anderem:

  • die Beratung und Vertretung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzklagen
  • Rechtsberatung bei Abmahnungen und weiteren Maßnahmen
  • Entwurf von rechtssicheren Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
  • Beratung hinsichtlich der Sozialauswahl
  • Verhandlungen mit Betriebsräten und die Beratung bei der Einrichtung
 
 
   
  Marken- und Warenzeichenrecht , Patent- und Gebrauchsmusterschutzrecht
 

Warenzeichen sind Kennzeichen, die dazu dienen, die Waren eines Gewerbetreibenden von den Waren anderer zu unterscheiden. Warenzeichen werden auch vielfach als Marken (sog. Handelsmarken) bezeichnet. Ein Patent hingegen ist die einem Erfinder vom Staat erteilte ausschließliche, aber zeitlich begrenzte Befugnis eine Erfindung zu benutzen. Als Gebrauchsmuster kann eine neue Erfindung geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist.

All diese Rechte sind beim Patentamt anzumelden und werden von diesem durch Eintragung in die dort geführten Register (sog. Rollen) und Veröffentlichung erteilt oder durch Löschung entzogen.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die :

  • Beratung und Vertretung in Anmelde-, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren bei dem Deutschen Patentamt in München und Berlin
  • Anmeldung, Registrierung und Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten im In- und Ausland
  • Erstellung von Patent-, Lizenz- und Know-How-Verträgen
  • Kollisionsüberwachung und die Schutzdauerverlängerung
 
 
   
 

Unternehmensan- und verkauf

Die Sozietät Wiebusch- Volland - Strulik berät mittelständische Firmen und Kleinunternehmer in allen Fragen der Unternehmensgründung und Unternehmenstransaktionen. Bei Erwerb, Zusammenführung und Umwandlung von Unternehmen bewerten wir Unternehmen in wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht (Due Dillegence" Prüfung). Weiterhin beraten wir wir unsere Mandanten bei Planung und Umsetzung von Unternehmensnachfolge aus erbrechtlichen Gesichtspunkten.

Die entsprechenden Verträge werden hierbei von uns ausgehandelt, entworfen und geprüft. Unsere Tätigkeit beginnt bereits in der Planungsphase einer Transaktion, etwa mit der Beratung in Finanzierungsfragen, und reicht bis zur gerichtlichen Vertretung bei Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Beratung und Vertretung in allen mit Unternehmenstransaktionen verbundenen Fragen
  • Begleitende Beratung bei An- und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen
  • Begleitende Beratung von Vermögensübertragungen insbesondere unter erb- und familienrechtlichen Gesichtspunkten
  • Begleitende Beratung bei Umwandlung von Unternehmen durch Verschmelzung, durch Spaltung (Auf- und Abspaltung, Ausgliederung) und durch Formwechsel
  • Entwurf von Beherrschungs-, Gewinnabführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträgen
 
 
   
 

Wettbewerbsrecht

Selbständige Personen, Unternehmen und Konzerne stehen tagtäglich miteinander in Konkurrenz und Wettbewerb. Diese beraten und vertreten wir im sog. Wettbewerbsrecht. Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftliche Institution. Zum Wettbewerbsrecht im weitesten Sinne kann schließlich das Recht der Patent- und Gebrauchsmuster sowie Warenzeichen gerechnet werden.

Unser Beratungsangebot umfasst beispielsweise:

  • die fachspezifische Beratung bei produkt- und unternehmensbezogener sowie interaktiver Werbung
  • die aussergerichtliche Abmahnung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Schutzrechtsverwarnungen
  • die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen einschließlich einstweiligen Rechtsschutzes
 
   
 
 
 

Computer- und Internetrecht
Computerrecht ist ein wichtiger Teilbereich des Wirtschaftsrechts obwohl es sich als selbstständiges Rechtsgebiet mit vollständig „eigenen Regeln" bislang nicht durchgesetzt hat. Es dient jedoch als Oberbegriff für das Recht der elektronischen Datenverarbeitung, das sog. EDV-Recht.

Das Computerrecht umfasst das gesamte Recht der neuen Medien , wobei die Rechtsprobleme in Zusammenhang mit dem Internets , das sog. Online-Recht eine immer größere Rolle spielt.

Die häufigsten aus diesem neuen Rechtskreis aufgeworfenen Fragen stammen aus den Bereichen e- Commerce, der Entwicklung und dem Vertrieb von Hard- und Software. Hier vertreten wir Verbraucher-, Händler und Hersteller.

Unsere Tätigkeiten umfassen hierbei neben der Durchsetzung ihrer Ansprüche :

  • die fachspezifische Beratung in Rechtsproblemen des gesamten EDV-Rechts, der Softwareprojektierung und des Datenschutzrechts
  • Beratung und Vertretung in EDV-spezifischen Rechtsproblemen des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts.
  • Beratung im Domainrecht / Online-Publishing
  • Beratung bzgl. der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Mehrwehrtdiensten ( 0190 / 0900 Rufnummern oder sog. Dialer)
  • Beratung in Zusammenhang mit Schadensereignissen durch Hacker oder Industriespionage