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Aus diesem Grund bearbeiten
wir unsere Mandate immer unter mehreren Gesichtspunkten. Für uns
zählt nicht die "nur" juristisch optimale Lösung.
Auch die betriebswirtschaftliche Seite eines Rechtsstreits muss entsprechend
beachtet werden. Was nützt der durch mehrere Instanzen gewonnene
Rechtsstreit, wenn die Betriebsmittel während dieser Zeit nicht oder
nur eingeschränkt zu nutzen sind und so erhebliche finanzielle Einbußen
verursachen ?
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Es kann sich daher
lohnen, immer auch eine außergerichtliche Lösung ins Auge zu
fassen, falls Sie betriebswirtschaftliche Vorteile verspricht. Daneben
hat eine derartige Lösung oft auch den Vorteil, dass Sie nur einen
Bruchteil der Zeit eines "normalen" Rechtsstreits kostet.
Und
Zeit ist bekanntlich Geld !
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Wir
binden den Mandanten daher bei der Mandatsbearbeitung umfassend und
mitgestaltend ein, da nach unserer Ansicht nur auf diesem Wege eine
dauerhafte und tragfähige Lösung entwickelt werden kann.
Unsere
Arbeitsweise wird auch aus dem nachfolgen Schema deutlich, in welchem
nochmals die verschiedenen Stationen einer Mandatsbearbeitung aufgeführt
sind.
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Diese Arbeitsweise
führt auch unweigerlich zu einer Kostentransparenz für den Kunden,
da wir im außergerichtlichen Bereich zu festen Stundensätzen
arbeiten und die Kostenentwicklung für den Mandaten somit jederzeit
in vorgezeichneten Bahnen verläuft und so eine einfache Kostenkontrolle
ermöglicht.
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Im Falle einer gerichtlichen
Durchsetzung ihrer Ansprüche rechnen wir nach den Gebührensätzen
der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab. Im Rahmen einer
Erstberatung geben wir Ihnen natürlich auch gerne Auskunft über
diese Gebührenstruktur.
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