Aus diesem Grund bearbeiten wir unsere Mandate immer unter mehreren Gesichtspunkten. Für uns zählt nicht die "nur" juristisch optimale Lösung. Auch die betriebswirtschaftliche Seite eines Rechtsstreits muss entsprechend beachtet werden. Was nützt der durch mehrere Instanzen gewonnene Rechtsstreit, wenn die Betriebsmittel während dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt zu nutzen sind und so erhebliche finanzielle Einbußen verursachen ?

 
 

Es kann sich daher lohnen, immer auch eine außergerichtliche Lösung ins Auge zu fassen, falls Sie betriebswirtschaftliche Vorteile verspricht. Daneben hat eine derartige Lösung oft auch den Vorteil, dass Sie nur einen Bruchteil der Zeit eines "normalen" Rechtsstreits kostet.

Und Zeit ist bekanntlich Geld !

 

 
 

Wir binden den Mandanten daher bei der Mandatsbearbeitung umfassend und mitgestaltend ein, da nach unserer Ansicht nur auf diesem Wege eine dauerhafte und tragfähige Lösung entwickelt werden kann.

Unsere Arbeitsweise wird auch aus dem nachfolgen Schema deutlich, in welchem nochmals die verschiedenen Stationen einer Mandatsbearbeitung aufgeführt sind.

 

 
 
 
     
 

Diese Arbeitsweise führt auch unweigerlich zu einer Kostentransparenz für den Kunden, da wir im außergerichtlichen Bereich zu festen Stundensätzen arbeiten und die Kostenentwicklung für den Mandaten somit jederzeit in vorgezeichneten Bahnen verläuft und so eine einfache Kostenkontrolle ermöglicht.

 

 
 

Im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche rechnen wir nach den Gebührensätzen der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab. Im Rahmen einer Erstberatung geben wir Ihnen natürlich auch gerne Auskunft über diese Gebührenstruktur.