Das Outsourcing des Forderungsmanagements birgt ein beachtliches Einsparpotential !

Mustergläubiger mit z.B. 300 problematischen Forderungen pro Jahr

Nach unseren Erfahrungen sind für die Bearbeitung von ca. 300 problematischen Forderungen jährlich einschließlich aller Nebenkosten (Vollstreckung, Korrespondenz mit Gericht, Gerichtsvollziehern, Schuldnern usw.) je nach Qualifikation ein bis zwei Mitarbeiter notwendig. Geht man nur von einem qualifizierten Mitarbeiter aus und rechnet unrealistisch niedrig mit monatlichen Gehaltsaufwendungen einschließlich aller Lohnnebenkosten in Höhe von lediglich EUR 2.000,-, so ergibt sich allein ein Personalkostenaufwand von jährlich EUR 24.000,-. Hinzu kommen noch die Sachkosten für die Arbeitsplatzausstattung, Formularkosten, Porti, Telefonkosten usw.


Forderungsausfall von z.B. 60 Fällen pro Jahr

Setzt man die Anzahl der davon uneinbringlichen Forderungen unrealistisch hoch mit 20 %, also in diesem Rechenbeispiel mit 60 Fällen an und unterstellt eine Honorarvereinbarung mit EUR 100,- für jeden uneinbringlichen Fall, so ergeben sich für das Unternehmen bei einer Übertragung des Forderungseinzuges auf eine spezialisierte Anwaltskanzlei Kosten in Höhe von maximal EUR 6.000,-.


Honorarvereinbarung führt zu Kostenersparnis

Gegenüber den bereits unrealistisch niedrig angesetzten Kosten der Bearbeitung durch eigenes Personal von jährlich EUR 24.000,- ergibt sich somit für unseren Beispielfall eine Ersparnis von 75 %.


Reduzierung der uneinbringlichen Forderungen

Völlig unberücksichtigt bleibt in vorstehendem Kostenbeispiel, daß sich natürlich eine noch weit höhere Kostenersparnis ergeben kann, wenn es - wie erfahrungsgemäß der Fall - der spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei gelingt, die Zahl der uneinbringlichen Forderungen zu reduzieren.


Jedes Unternehmen kann sich selbst ausrechnen, welches Einsparungspotential sich ihm bei einer realistischen Bewertung seines derzeitigen Forderungsmanagements eröffnet.