Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die anwaltlichen Beratungskosten bei einer Erstberatung sowie einen Gerichtskostenrechner, der freundlicherweise von Herrn Richter Franz Xaver Dimbeck unter der GPU-Lizenz zur Verfügung gestellt wird.

Genaue Informationen über die Berechnung der Anwaltskosten sowie über die Themen Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe finden Sie in diesem Flyer der Rechtsanwaltskammer.

 

Gerichtskostenrechner

 

Dieser Gerichtskostenrechner berechnet die Kosten eines Zivilprozesses vor dem Amt- oder Landgericht unter Einbeziehung der Rechtsanwalts und Gerichtskosten

 
 
Bedienungsanleitung:
1. Geben Sie im Feld Streitwert den Wert des Gegenstandes ein, um den sich der Rechtsstreit dreht
   
2 Klicken Sie in das Feld "Kläger hat Anwalt" falls der Kläger anwaltlich vertreten ist.
   
3. Klicken Sie in das Feld "Beklagter hat Anwalt" falls auch dieser anwaltlich vertreten ist.
   
4. Geben Sie bereits entstanden Kosten für Beweise wie. zB. Gutachterkosten etc. in das Feld "Beweisauslagen" ein.
 
5.

Wenn Sie das Feld "Berufung" anklicken, werden die Kosten für ein Berufungsverfahren statt der Kosten für ein erstinstanzliches Verfahren berechnet.

Diese entstehen, wenn gegen das erstinstanzliche Verfahren das Rechtsmittel der Berufung vor dem nächinstanzlichen Gericht eingereicht wird.

     
 
Im mittleren Anzeigefeld finden Sie nun die Berechnung der potentiell entstehenden Verfahrenskosten
     
     
Kostentabelle für anwaltliche Erstberatung bei Privatmandanten
 
Hier finden Sie die Kosten die Ihnen bei einer Erstberatung per Telefon oder vor Ort im Regelfalll in Rechnung gestellt werden. Zögern Sie nicht, den Anwalt zu fragen, was genau die Tätigkeit kostet.
 
Gegenstandswert bis .......Euro
Kosten für Erstberatung in Euro
 
300
25
 
600
45
 
900
65
 
1200
85
 
1500
105
 
2000
133
 
2500
161
 
über 3000
190